§ 1 Grundsatz
(1) Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
(2) Die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrags werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und in dieser Beitragsordnung festgelegt.
(3) Die Beitragsordnung ist eine Ergänzung zur Satzung des Vereins und gilt nur intern für die Mitglieder. Sie muss nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrags
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 16.90€ pro Monat (zahlbar ab Januar 2025 oder freiwillig ab Mitgliedschaftsbestätigung) sowie einer Verwaltungsgebühr für Mitgliederkarte und Registrierung von
einmalig 20,-€ für den Mitgliederausweises.
(2) Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig von der Menge oder der Qualität des vom Verein bezogenen Cannabis.
(3) Der Mitgliedsbeitrag kann von der Mitgliederversammlung geändert werden, wenn sich die Kosten oder die Einnahmen des Vereins wesentlich ändern.
§ 3 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
(1) Der Mitgliedsbeitrag von 16,90€ ist jeweils zum 1. des Monats zu entrichten.
(2) Der Mitgliedsbeitrag kann auch für das ganze Jahr (169€) bezahlt werden.
In diesem Fall profitieren die CSC Mitglieder von 2 Monatsbeiträge, was einem Preisvorteil von 16,66% (2x16,90€=33,80€) entspricht.
§ 4 Zahlungsweise des Mitgliedsbeitrags
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist per Überweisung oder PayPal oder Bankkonto des Vereins zu zahlen.
(2) Die PayPal Zahlungsadresse des Vereins lautet wie folgt:
info@greenleaf-furtwangen.de
- Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag [Monat] [Jahr] [Name]
(3) Die Bankzahlungsdaten des Vereins lauten wie folgt:
Empfänger : Green Leaf Furtwangen e.V.
IBAN: DE02 8306 5408 0005 4544 17
BIC: GENODEF1SLR
- Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag [Monat][Jahr] [Name]
(4) Der Verein stellt den Mitgliedern eine Quittung über den gezahlten Mitgliedsbeitrag aus.
§ 5 Ermäßigung oder Befreiung vom Mitgliedsbeitrag
(1) Mitglieder, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung vom Mitgliedsbeitrag stellen.
(2) Der Vorstand entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Vereins.
(3) Der Vorstand kann die Ermäßigung oder Befreiung vom Mitgliedsbeitrag befristen oder an Bedingungen knüpfen.
(4) Der Vorstand kann die Ermäßigung oder Befreiung vom Mitgliedsbeitrag widerrufen, wenn sich die Voraussetzungen für die Gewährung ändern oder die Bedingungen nicht eingehalten werden.
§ 6 Mahnung und Ausschluss bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags
(1) Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht zahlen, werden vom Vorstand schriftlich gemahnt und zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert.
(2) Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung nicht zahlen, können vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.
(3) Der Ausschluss erfolgt nach den Regeln der Vereinssatzung.
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